Verkehrsregeln und -vorschriften in Österreich

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Verkehrsregeln und -vorschriften in Österreich

Bei Reisen nach Österreich ist es wichtig, strenge Verkehrsregeln einzuhalten. Sie sollten sich vorab über die geltenden Fahrzeuganforderungen informieren und sich mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vertraut machen. In Österreich drohen bei Regelverstößen hohe Bußgelder und es kommt häufig zu Radarkontrollen. Darüber hinaus ist auf ökologische Zonen mit begrenzter Geschwindigkeit sowie auf den korrekten Transport der Skiausrüstung und den Einsatz von Autokameras zu achten.

Mitzunehmende Dokumente

Welche Dokumente sollte ich auf meine Reise nach Österreich mitnehmen?

  • Führerschein,
  • grüne Karte,
  • technischer Führerschein
  • und einen Identitätsnachweis.

Österreich ist Teil der Europäischen Union und des Schengen-Raums.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

In Österreich gelten für die verschiedenen Fahrzeugtypen folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

FahrzeugInnerhalb einer Gemeinde (km/h)Außerhalb der Gemeinde (km/h)Schnellstraße (km/h)Autobahn (km/h)
Personenkraftwagen und Lastkraftwagen bis 3,5 t50100130130
Motorrad50100130130
Lkw über 3,5 t50708080
Busse5080100100
Pkw-Anhänger bis zu 3,5 t50100100100
PKW-Anhänger über 3,5t50808080
Wohnwagen bis zu 3,5t50100100130
Wohnmobil über 3,5t50708080

Reduzierte Geschwindigkeit – IG-L-Abschnitte

Wer auf Österreichs Straßen und Autobahnen unterwegs ist, kann von IG-L-Abschnitten (Immissionsschutzgesetz Luft) überrascht werden, in denen die Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Umwelt auf 100 oder sogar 80 km/h reduziert ist. Geschwindigkeitsübertretungen in diesen Zonen können zu hohen Bußgeldern und sogar zum Entzug der Autoschlüssel oder zum Einbehalt des Fahrzeugs führen.

Umweltzonen und Umweltplaketten

In Österreich gibt es sogenannte Umweltzonen, die 2015 eingeführt wurden und derzeit in 13 Gebieten, darunter Wien und Umgebung, gelten. Die Beschränkungen gelten vorerst nur für Lkw, sollen aber in Zukunft auch auf Pkw ausgeweitet werden. Beachten Sie, dass auch Personenkraftwagen der Kategorie N1 (die früher als Firmenwagen für den Vorsteuerabzug genutzt wurden) mit einer österreichischen Umweltplakette ausgestattet sein müssen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 € geahndet werden.

Autobahnvignette und Mautabschnitte

In Österreich ist der Erwerb einer so genannten Vignette für die Benutzung von Autobahnen vorgeschrieben. Vignetten sind für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Vignetten können an Tankstellen, an Grenzübergängen oder online erworben werden (der Kauf muss 18 Tage im Voraus erfolgen). Lesen Sie mehr über die österreichische Vignette und Autobahnen in unserem Artikel.

Fahrzeug1 Tag10 Tage2 Monate1 Jahr
Motorrad3,40 Eur4,60 Eur11,50 Eur38,50 Eur
Personenkraftwagen bis 3,5 t8,60 Eur11,50 Eur28,90 Eur96,40 Eur

Bestimmte Abschnitte wie Tunnel, Brücken und Bergstraßen sind in Österreich zusätzlich zur Autobahnmaut mautpflichtig. Wenn Sie die Maut nicht bezahlen, können Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 120 € belegt werden. Wir werfen nicht nur einen Blick auf die Preise, sondern auch auf die Zahlungsmöglichkeiten. Sie können die Maut auch online im Voraus bezahlen. So vermeiden Sie Warteschlangen an den Schranken.

Obligatorische Ausrüstung

Österreich hat das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr unterzeichnet. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die in den Mitgliedsländern des Übereinkommens zugelassen sind, je nach Zulassungsland eine bestimmte Ausrüstung haben müssen. Ein in Deutschland zugelassenes Auto muss also mit der deutschen Pflichtausrüstung ausgestattet sein usw. In der Praxis stoßen Sie jedoch auf verschiedene gesetzliche Ausnahmen und lokale Vorschriften. Wir empfehlen Ihnen daher, die Pflichtausrüstung gemäß den österreichischen Vorschriften vor Ihrer Reise zu vervollständigen. So können Sie keinen Fehler machen und Probleme vermeiden.

In Österreich ist die Ausrüstung wie folgt vorgeschrieben

  • Warndreieck – 50 Meter hinter dem Fahrzeug aufgestellt, auf der Autobahn beträgt der Abstand 100 Meter.
  • Intakter Erste-Hilfe-Kasten in Originalverpackung (gilt auch für Motorräder)
  • Reflektierende Weste für den Fahrer. Sie ist für den Beifahrer nicht erforderlich, muss aber von jedem Beifahrer beim Verlassen des Fahrzeugs getragen werden.
  • Helm für Fahrer und Beifahrer auf dem Motorrad.

Pflicht zum Tragen von Licht

In Österreich ist das Einschalten des Abblendlichts nur bei schlechten Sichtverhältnissen auf der Straße und in allen Tunneln vorgeschrieben. Bei Motorrädern muss das Licht immer eingeschaltet sein. Bei guter Sicht reicht das Tagfahrlicht aus.

Bereifung und Schneeketten

In Österreich sind Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm vom 1. November bis 15. April vorgeschrieben, wenn die Witterungsverhältnisse (Schnee, Eis, Frost) dies erfordern. Die Mindestprofiltiefe für Sommerreifen ist auf 1,6 mm festgelegt.

Schneeketten dürfen in Österreich nur verwendet werden, wenn die Fahrbahn mit durchgehendem oder leicht gestörtem Schnee oder Eis bedeckt ist und ihre Verwendung die Fahrbahn nicht beschädigt. Mit Ketten darf man maximal 50 km/h fahren. Spikereifen sind in Österreich ebenfalls erlaubt.

Bußgelder in Österreich

Die Bußgelder in Österreich sind strenger als in anderen mitteleuropäischen Ländern und ähneln denen in Deutschland. In Österreich kann die Polizei an Ort und Stelle Bußgelder von bis zu 90 € verhängen. Verstöße, die z. B. von Radarkameras festgestellt werden, werden dem Fahrzeughalter per Post zugestellt. Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen können bis zu 2.180 € betragen. Häufiger sind jedoch Bußgelder zwischen 20 und 70 Euro. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Übersicht über alle Bußgelder in Österreich.

Alkoholtoleranz

In Österreich liegt die zulässige Blutalkoholkonzentration bei 0,5 Promille. Wer mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut hat, verliert seinen Führerschein und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger (bis zu 2 Jahren Fahrpraxis) beträgt die Toleranz 0,1 Promille.

Verwendung von Autokameras und Anti-Radar-Systemen

Die Verwendung von Autokameras wird in Österreich nicht empfohlen. Zwar gibt es in Österreich kein ausdrückliches Aufnahmeverbot, doch dürfen diese Aufnahmen nur für den privaten Gebrauch bestimmt sein und nicht ständig gemacht werden. Es ist auch verboten, diese Aufnahmen zu veröffentlichen und weiterzugeben, sonst riskieren Sie Sanktionen. Wenn Sie die Aufnahmen als Beweismittel verwenden möchten, gibt es bestimmte Einschränkungen, z. B. muss die Aufnahme so bearbeitet werden, dass Kennzeichen und Personen nicht erkennbar sind. Daher ist es am besten, die Dashcam in Österreich auszuschalten und nicht zu verwenden.

Rettungsgasse

In Österreich ist es Pflicht, bei einem Unfall auf einer Autobahn oder Schnellstraße eine Rettungsgasse für Feuerwehr, Sanitäter und Polizisten zu bilden. Die Rettungsgasse wird zwischen dem Seitenstreifen und dem daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Die Regel ist hier die gleiche wie in Deutschland und anderen europäischen Ländern.

Záchranná ulička
Der Pannenstreifen

Keine Lastkraftwagen

In Österreich wird dieses Verbot sehr streng geahndet. In ganz Österreich dürfen Lkw nachts von 22 Uhr bis 5 Uhr nicht fahren, ausgenommen Fahrzeuge mit reduziertem Lärmpegel (L). Diese Beschränkung gilt auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Anhänger. Am Wochenende dürfen Lkw zu folgenden Zeiten nicht fahren: Samstag (15 Uhr bis Mitternacht), Sonntag und Feiertage (0 Uhr bis 22 Uhr).

Reisen mit Kindern und Verwendung eines Autositzes

Wissen Sie, wie man mit Kindern ins Ausland reist, um die Reise sicher, problemlos und mit möglichst wenig Stress zu gestalten? Bereiten Sie Ihr Auto gut vor, haben Sie den richtigen Kindersitz dabei und vergessen Sie nicht das praktische Autozubehör.

Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm und einem Alter von 14 Jahren müssen bei Reisen im Auto in Kindersitzen oder Sitzerhöhungen befördert werden, und zwar sowohl auf den vorderen als auch auf den hinteren Sitzen. Ist diese Ausrüstung nicht im Auto vorhanden, dürfen Kinder unter 14 Jahren und 150 cm nicht befördert werden.

Diese Maßnahme gilt nicht für Busse, Fahrzeuge, die für die Beförderung von Kindern zur Schule bestimmt sind, sowie für forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Kinder unter 14 Jahren, die größer als 150 cm sind, müssen den normalen Sicherheitsgurt für Erwachsene tragen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Verfügt der Fahrer nicht über eine Kinderrückhalteeinrichtung, kann die Polizei ihm die Weiterfahrt untersagen, bis das Fahrzeug mit der entsprechenden Einrichtung ausgestattet ist.

Kraftstoffpreise

Die Kraftstoffpreise in Österreich sind sehr ähnlich wie beispielsweise in Deutschland. Diesel ist etwas teurer. Wir empfehlen, immer die aktuellen Preise für Ihr Reiseziel zu prüfen. Die durchschnittlichen Kraftstoffpreise in Österreich betragen: 1,62 EUR für Natural 95 und 1,58 EUR für Diesel.

Aufladen eines Elektroautos

In Österreich gibt es eine Reihe von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Diese Ladestationen befinden sich meist an Tankstellen, Einkaufszentren, Parkplätzen oder Hotels. Wir empfehlen Ihnen, sich immer im Voraus zu informieren und das Aufladen vor der Reise zu planen.

Mitnahme von Skiern im Auto

In Österreich ist es verboten, Skiausrüstung im Auto zu transportieren, da lose Skier und Snowboards bei einer Vollbremsung oder einem Unfall ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Die österreichische Polizei kann ein Bußgeld von bis zu 500 € verhängen, wenn sie einen Autofahrer mit Skiausrüstung im Auto anhält. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Skier und andere Ausrüstungsgegenstände im Auto transportiert werden können, wenn sie fest verankert sind und die Skiausrüstung in speziellen Taschen verstaut ist. Letztlich hat die Polizei immer das letzte Wort und muss beurteilen, ob die Ausrüstung gut gesichert und sicher für die Besatzung ist.

Fahren eines Mietwagens

Planen Sie, in Österreich ein Auto zu mieten? Mietwagenfirmen gibt es fast an jeder Ecke. Vor allem in den großen Städten und im Landesinneren.

Wenn Sie mit einem Firmenwagen oder einem Privatfahrzeug, das nicht auf Ihren Namen läuft, ins Ausland fahren, ist es ratsam, eine Mietquittung zu haben. Die Quittung ist nicht obligatorisch, kann aber bei Grenzübertritten oder Stichprobenkontrollen zu Problemen führen. Wenn Sie keine Quittung haben, könnte die Verkehrspolizei Sie des Diebstahls des Fahrzeugs verdächtigen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich eine Bescheinigung über die Nutzung des Fahrzeugs im Ausland ausstellen zu lassen, um diese Probleme zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über Reisen im Ausland mit einem Mietwagen.

Camping und Schlafen im Auto

Zelten ist in Österreich auf ausgewiesenen Campingplätzen möglich, wildes Zelten ist jedoch nicht erlaubt. Wenn Sie in Ihrem Auto schlafen möchten, dürfen Sie dies nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und an Bushaltestellen tun.

Reisen mit Haustieren

Innerhalb der Europäischen Union müssen Hunde, die zwischen den Ländern reisen, gegen Tollwut geimpft sein. Bis vor kurzem waren Welpen davon ausgenommen. Österreich hat jedoch kürzlich seine Politik geändert und verlangt nun eine gültige Tollwutimpfung für Hundewelpen, Katzen und Frettchen. Es ist immer ratsam, Ihren Hund und andere Haustiere auf die Reise vorzubereiten und sie sicher zu transportieren.

Einfuhr von Autos aus Österreich

Wenn Sie ein Auto aus Österreich einführen, müssen Sie die oben genannten Vorschriften und Regeln beachten. In unserem Artikel finden Sie das Verfahren für den Kauf, die Einfuhr und die Zulassung eines Autos aus Österreich.

Wichtige Kontakte

Telefonnummern

  • Integriertes Rettungssystem – 112
  • Medizinischer Notdienst 144
  • Medizinischer Notdienst 141
  • Bergwacht 140
  • polizei – 133
  • feuerwehr – 122
  • fahrzeugpannen (ÖAMTC und ARBÖ) – 120 oder 123

Deutsche Botschaft in Österreich

  • Strohgasse 14c, 1030 Wien
  • Tel.: 43 1 711 54 0
  • Fax: 43 1 711 540
  • e-Mail: vienna@embassy.mzv.cz
  • Internet: http://www.wien.diplo.de

Häufig gestellte Fragen

Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in Österreich?

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich sind je nach Fahrzeugtyp und Situation unterschiedlich. So dürfen z. B. Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen innerhalb von Ortschaften 50 km/h, außerhalb von Ortschaften 100 km/h und auf der Autobahn 130 km/h fahren.

Wie hoch sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich?

In Österreich gibt es strenge Vorschriften für die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, und die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen sind hoch. So kann beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Luftqualitätszone eine Geldstrafe von bis zu 2.180 € nach sich ziehen.

Wie zahle ich für die Benutzung der österreichischen Autobahnen?

Für die Benutzung der österreichischen Autobahnen ist der Kauf einer Vignette obligatorisch, die an Tankstellen, Grenzübergängen oder online erworben werden kann. Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und für Motorräder.

Welche Einschränkungen gibt es in den Umweltzonen in Österreich?

Umweltzonen gibt es in insgesamt 13 Regionen, darunter auch in Wien und Umgebung. Die Beschränkungen gelten nur für Lastkraftwagen, sollen aber in Zukunft auch auf Personenkraftwagen ausgedehnt werden.

Welche Ausrüstung ist für Fahrzeuge in Österreich vorgeschrieben?

In Österreich gehören ein Warndreieck, ein Erste-Hilfe-Kasten in einem intakten Behälter und eine Warnweste für den Fahrer zur Pflichtausrüstung.

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