Planen Sie eine Reise nach Wien? Warum eigentlich nicht? Was auch immer der Grund sein mag, Sie müssen die Tatsache berücksichtigen, dass ab März 2022 in ganz Wien die Regelung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Kraft ist. In diesem Artikel haben wir alles zusammengestellt, was Sie über das Parken in der österreichischen Hauptstadt Wien wissen müssen.
Wenn Sie mit dem Auto nach Wien fahren, empfehlen wir Ihnen, sich vorher mit den Verkehrsregeln in Österreich vertraut zu machen. Die Polizei ist sehr streng und unnachgiebig, und in ganz Österreich können Sie mit sehr hohen Geldstrafen rechnen. Denken Sie auch daran, dass Sie in Österreich im Besitz einer gültigen österreichischen Vignette sein müssen, die Sie in ausgewählten Geschäften oder bequem online kaufen können. Vergessen Sie auch nicht, dass es in Österreich Umweltzonen gibt. Für diese Umweltzonen in Österreich benötigen Sie eine Umweltplakette, die für leichte Lkw und einige Pkw erforderlich ist. Entscheidend sind die Angaben in der technischen Zulassung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Umweltzonen und Umweltzeichen in Österreich“.
Parken in Wien
In Wien wird das Parken durch die Kurzparkzone geregelt, eine gebührenpflichtige Kurzparkzone , die für fast das gesamte Stadtgebiet gilt. Daher ist das Parken in Wien nur mit einem Parkschein oder einem Parkpickerl möglich, das für Bewohner der Zone gilt.
Welche Parkmöglichkeiten gibt es? In und um das Stadtzentrum kann man in verschiedenen Parkhäusern parken, allerdings muss man hier mit hohen Parkgebühren rechnen. Darüber hinaus können Besucher der Stadt den P & R-Parkplatz (Park & Ride) nutzen, wo man sein Fahrzeug abstellen und dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weiterfahren kann. Wien verfügt über ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrssystem, so dass Sie mit der U-Bahn, der Straßenbahn oder dem Bus in Wien unterwegs sein können.
Kurzzeitparkzonen in Wien
Seit dem 1. März 2022 sind in fast ganz Wien Kurzparkzonen eingeführt worden. Das bedeutet, dass Fahrzeuge in diesen Zonen nur für einen begrenzten Zeitraum parken dürfen und eine Parkgebühr zu entrichten ist.
In allen teilnehmenden Gebieten Wiens gelten die Kurzparkzonen wie folgt:
Von Montag bis Freitag von 9:00 bis 22:00 Uhr ist das Kurzparken geregelt. Außer an Feiertagen. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden.
Ausnahme: Bezirke 14, 17, 21, 22 und 23. Bitte folgen Sie diesem Link wien.gv.at, um zu erfahren, welche Ausnahmen im Einzelnen gelten.
Die interaktive Karte der gesamten Stadt Wienwien.gv. at zeigt eine Übersicht über alle aktuellen Kurzparkzonen und weitere Detailinformationen, die beim Parken nützlich sein können. Sie können den gewünschten Bereich auswählen und anklicken, um weitere Informationen über Parkmöglichkeiten, Preise oder Öffnungszeiten zu erhalten.
Kurzzeitparkzonen sind nur an den Ein- und Ausfahrten der jeweiligen Gebiete gekennzeichnet. Die Kurzparkzonen sind mit Schildern und Zusatzschildern gekennzeichnet, auf denen Sie die maximal erlaubte Parkdauer sowie die Gültigkeitsdauer finden.
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