Verkehrsregeln und Vorschriften in der Schweiz

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Verkehrsregeln schweiz

Luxusgüter, schöne Natur oder historische Denkmäler. Egal, ob es Sie wegen des einen oder des anderen in die Schweiz zieht, es lohnt sich, die örtlichen Verkehrsregeln und -vorschriften zu kennen. Wir haben einen vollständigen Leitfaden zusammengestellt, damit Sie Ihren Urlaub ohne Bußgelder oder Zusammenstöße mit der Polizei genießen können.

Zusammenfassung

Worauf müssen Sie sich in der Schweiz einstellen? Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen ist etwas niedriger als in anderen europäischen Ländern. Die Durchfahrt wird mit einer Papiervignette bezahlt, was heutzutage ziemlich einzigartig ist. Einzigartig sind auch die Vorschriften zum Wechsel von Winter- und Sommerzeit – die Regeln sind recht wohlwollend.

Wenn Sie im Land unterwegs sind, halten Sie keine Anhalter an (das ist nicht erlaubt) und achten Sie auf Verstöße; die Polizisten verhängen saftige Geldstrafen. Es lohnt sich wahrscheinlich, in den Nachbarländern zu tanken, denn Treibstoff ist hier sehr teuer.

Dokumente

  • Führerschein,
  • bescheinigung über die Verkehrstauglichkeit,
  • grüne Karte,
  • aUSWEIS.

Die Schweiz ist Teil des Schengener Abkommens. Sie ist jedoch nicht Teil der Europäischen Union.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

FahrzeugInnerhalb einer Ortschaft (km/h)Außerhalb der Ortschaft (km/h)Schnellstraße (km/h)Autobahn (km/h)
Personenkraftwagen und Lastkraftwagen bis 3,5 t5080100120
Motorrad5080100120
Lkw über 3,5 t50808080
Busse5080100100
Pkw-Anhänger bis zu 3,5 t5080100100
PKW-Anhänger über 3,5t50808080
Wohnwagen bis zu 3,5t5080100120
Wohnmobil über 3,5t508080100

Emissionszonen

Die Schweiz hat, wie zum Beispiel Frankreich, ein auf farbigen Umweltzeichen basierendes Umweltzonensystem eingeführt, um die Luftqualität in einer ihrer großen und verkehrsreichen Städte, nämlich Genf, zu verbessern. Diese Umweltzone umfasst das gesamte Stadtgebiet von Genf und Teile der umliegenden Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier.

Die Stick'Air-Plakette ist für alle Fahrzeuge wie Pkw, Wohnmobile, Kleinbusse, Busse, Lieferwagen, Lkw und Lastkraftwagen vorgeschrieben, die während der so genannten Verschmutzungszeit in und um die Stadt Genf fahren. Diese Zeiten sind von Montag bis Sonntag von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr festgelegt.

Die Umweltplakette muss auf der linken oder rechten Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Bei Motorrädern muss die Plakette idealerweise an der Außenseite des Kotflügels angebracht werden .

Bei fehlender oder falscher Schweizer Umweltplakette muss mit einem Bußgeld von bis zu 455 Euro gerechnet werden.

Es gibt noch eine weitere Einschränkung in der Schweiz. In einigen ausgewählten Bergregionen gilt ein vollständiges Fahrverbot für Autos. Diese Einschränkung gilt derzeit für 9 Orte. Diese Orte sind in der Regel nur mit der Seilbahn, dem öffentlichen Nahverkehr oder der Bahn erreichbar.

Es handelt sich dabei um die folgenden Orte und Dörfer:

  • Bettmeralp
  • Braunwald
  • Mürren
  • Riederalp
  • Rigi
  • Saas-Fee
  • Stoos
  • Wengen
  • Zermatt

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Emissionszonen Schweiz.

Autobahnvignette

In der Schweiz werden die Autobahnen mit einer vignette gebührenpflichtig. Sie kostet für Motorfahrzeuge bis 3,5 t 40 CHF und gilt für ein ganzes Jahr (=14 Monate). Für kürzere Zeiträume gibt es keine Maut. Wenn die Windschutzscheibe und damit die Vignette beschädigt wird, können Sie eine Entschädigung verlangen. Fahrzeuge über 3,5 t zahlen eine Maut.

Eine Vignette erhalten Sie an der Schweizer Grenze, bei Postämtern, Tankstellen und Raststätten. Sie ist auch in der Tschechischen Republik erhältlich, z. B. in den Büros des ÚAMK oder der ABA.

Neben den Autobahnen sind auch der Große Sankt Bernhard und der Munt la Schera-Tunnel gebührenpflichtig.

Fahrzeug14 Monate
Gewicht bis zu 3,5 t40 CHF

Obligatorische Ausrüstung

Die Schweiz hat das Wiener Übereinkommen unterzeichnet, in dem sie sich verpflichtet hat, Autos mit der im Zulassungsland vorgeschriebenen Ausrüstung auszustatten (sofern das Auto in einem Land zugelassen ist, das ebenfalls dem Übereinkommen angehört).

In der Praxis werden Sie jedoch auf verschiedene örtliche Ausnahmen und Rechtsvorschriften stoßen. Wir empfehlen Ihnen daher, die vorgeschriebene Ausrüstung immer an das Land anzupassen, durch das Sie fahren. Dies wird Sie vor möglichen Problemen schützen.

Nur das Warndreieck ist Teil der vorgeschriebenen Ausrüstung. Bewahren Sie es griffbereit auf, nicht im Kofferraum. Falls erforderlich, sollte es auf normalen Straßen mindestens 50 m und auf Hochgeschwindigkeitsstraßen 100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Wenn sich das Fahrzeug in einer Notzone befindet, stellen Sie das Dreieck auf der rechten Seite der Zone auf.

  • Wenn Ihnen als Fahrer eine dioptrische Brille verschrieben wurde, müssen Sie laut Gesetz eine Ersatzbrille mitführen
  • Für Fahrer und Beifahrer besteht eine ständige Anschnallpflicht.
  • Fahrer und Beifahrer eines Motorrads müssen Schutzhelme tragen.

Empfohlene Ausrüstung

Zur empfohlenen Ausrüstung gehören eine Warnweste, ein Erste-Hilfe-Kasten und ein Feuerlöscher. Es ist keine schlechte Idee, alles einzupacken, was Sie unterwegs brauchen könnten: eine Decke, einen Werkzeugkasten, Starterkabel, Motoröl, Scheibenwaschflüssigkeit, ein Reserverad, Hever.

Reifen und Schneeketten

In der Schweiz gibt es noch keine Gesetze, die vorschreiben, wann man auf Winterreifen umsteigen muss. Wenn jedoch draußen winterliche Bedingungen herrschen (Schnee, Eis oder Frost auf der Straße) und Sie mit Sommerreifen einen Unfall verursachen, gilt dies als erschwerender Umstand. Er ist nicht durch das Datum begrenzt. Wir empfehlen daher dringend, während der Winterzeit Winterreifen aufzuziehen.

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt ganzjährig 1,6 mm. Für Winterreifen wird eine Mindesttiefe von 4 mm empfohlen, die jedoch nicht vorgeschrieben ist.

In der Schweiz sind Schneeketten in bestimmten Gebieten vorgeschrieben, die durch ein entsprechendes Straßenschild gekennzeichnet sind. Schneeketten dürfen nur auf Straßen mit einer durchgehenden Schnee- oder Eisschicht verwendet werden. Die Verwendung von Schneeketten ist an mindestens 2 Antriebsrädern vorgeschrieben.

Lichtpflicht

Sowohl am Tag als auch in der Nacht besteht eine Lichtpflicht. Bei perfekter Sicht am Tag genügt es, das Tagfahrlicht zu benutzen. Haben Sie tagsüber Ihr Licht vergessen? Sie riskieren eine Busse von 40 Franken.

Schalten Sie auf unbeleuchteten öffentlichen Plätzen die Begrenzungsleuchten und die Rücklichter ein. Die Begrenzungsleuchten müssen auch dann eingeschaltet werden, wenn das Auto schon länger wartet. Typischerweise an einem Bahnübergang.

Geldbußen

Wie Sie sicher schon richtig erraten haben, sind die Bußgelder in der Schweiz ziemlich hoch. Außerdem müssen sie in den allermeisten Fällen an Ort und Stelle bezahlt werden. Die Polizeibeamten akzeptieren jedoch nur Barzahlungen zwischen 20 und 300 CHF. Bei höheren Beträgen verlangen sie eine Art Garantie oder Sie können versuchen, die Zahlung per Karte zu organisieren. Verlassen Sie sich aber nicht zu sehr darauf.

  • Falschparken: CHF 80 bis 120
  • Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:
    • 40 bis 250 CHF in der Gemeinde (250 CHF bereits bei 10 bis 15 km/h Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit)
    • ausserhalb der Gemeinde 40 CHF bis 240 CHF
    • auf der Autobahn 20 CHF bis 260 CHF
  • Überfahren einer roten Ampel: 250 CHF

Örtliche Gepflogenheiten

  • In der Schweiz dürfen Anhalter nicht anhalten.
  • Fußgängern ist es erlaubt, die Fahrbahn zu betreten. Achten Sie darauf. Wenn Sie in einer Schlange auf einer Straße ohne Zebrastreifen fahren, müssen Sie dem Fußgänger erlauben, auf die andere Seite zu wechseln.
  • In einer Einbahnstraße dürfen Sie eine Straßenbahn je nach den Umständen links oder rechts überholen. Beim Linksabbiegen auf einer Gegenfahrbahn hat sie jedoch Vorfahrt vor entgegenkommenden Fahrzeugen.

Alkoholtoleranz

Die Alkoholtoleranz beim Autofahren im Ausland unterscheidet sich oft von dem, was Sie von zu Hause gewohnt sind. In der Schweiz gilt folgende Regelung: Die allgemeine Toleranzgrenze liegt bei 0,5 Promille. Sie können sich also ruhig ein Glas Wein oder Bier zum Mittagessen gönnen und sich hinters Steuer setzen.

Für Berufskraftfahrer und Führerscheinneulinge liegt die Toleranzgrenze bei 0,1 Promille. Obwohl Alkohol nicht erlaubt ist, ist eine gewisse physiologische Abweichung zu erwarten.

Verwendung einer Autokamera und Anti-Radar

Die Verwendung einer Dashcam als solche ist nicht verboten, aber wir empfehlen sie nicht unbedingt. Sie dürfen nämlich nur mit dem Einverständnis der aufgezeichneten Personen aufnehmen. Und das ist schwierig, wenn man am Steuer sitzt.

Anti-Radargeräte sind verboten (sie dürfen nicht einmal im Fahrzeug eingebaut sein). Und Radarwarngeräte auch nicht. Laut Gesetz dürfen Sie nicht einmal Funktionen in Navigationsgeräten und Apps nutzen, die Sie vor Messstrecken warnen. Die Nutzung wird mit einem Bußgeld geahndet, außerdem können die Beamten Ihr Gerät entfernen.

Polizeikontrollen

Für Polizeikontrollen gibt es keine besonderen Regeln. Wenn Sie angehalten werden, warten Sie im Auto und folgen Sie den Anweisungen der Beamten.

Rettungsgasse

Sie bilden eine Rettungsgasse, wenn sich vor Ihnen ein Verkehrsunfall ereignet. Benutzen Sie das mnemotechnische Gerät Ihrer rechten Hand und lassen Sie die IZS-Fahrzeuge ungehindert passieren. Sie dürfen jedoch nicht die Rettungsgasse benutzen.

Rettungsgasse
Rettungsgasse

Reisen mit Kindern

Wissen Sie, wie man mit Kindern ins Ausland reist, damit die Reise sicher, problemlos und mit möglichst wenig Stress verläuft? Bereiten Sie Ihre Reiseausrüstung gründlich vor, haben Sie den richtigen Kindersitz dabei und vergessen Sie nicht das praktische Autozubehör.

Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm müssen in einem Autositz (oder auf einer Sitzerhöhung) transportiert werden, der mindestens der Norm ECE 44/03 entspricht.

Vergessen Sie nicht, Ihre Kleinen mit einem gültigen Reisedokument mitzunehmen.

Essen, Trinken, Rauchen, Telefonieren während der Fahrt

In der Schweiz gibt es keine Einschränkungen für das Essen und Trinken während der Fahrt. Es ist jedoch sicherer, sich auf Rastplätzen oder an Tankstellen zu erfrischen. Und Sie bekommen gleichzeitig eine Pause vom Fahren. Wenn Sie Geld sparen wollen oder keine Lust auf Baguettes an Tankstellen haben, beachten Sie unsere Tipps für das Essen unterwegs.

Barfuss und in Flipflops fahren

Es ist nicht verboten, barfuß oder in Flipflops zu fahren, aber das Schweizer Straßenverkehrsgesetz besagt, dass die Fahrerinnen und Fahrer in der Lage sein müssen, ihr Auto jederzeit in Ordnung zu halten – und dass ihre Garderobe dies widerspiegeln sollte.

Die Frage ist, was passiert, wenn man eine Ordnungswidrigkeit begeht und einem schlecht gelaunten Polizisten begegnet. Barfuß oder in Flipflops zu fahren, kann als Fehler Ihrerseits und als Gefährdung der Fahrsicherheit angesehen werden.

Kraftstoffpreise

In der Schweiz ist alles etwas teurer als in den Nachbarländern. Das gilt auch für Treibstoff. Der Durchschnittspreis ist wie folgt:

  • 1,9 EUR für Natural 95 (1,8 CHF)
  • 2 EUR für Diesel (1,9 CHF)

Elektroauto aufladen

In der Schweiz betreiben mehrere Unternehmen ein eigenes Netz von Ladestationen. Eines der grössten Netze (über 3'000 Stationen) wird von evpass angeboten – eine Karte und Informationen zu den Preisen finden Sie unter evpass.ch. Wenn Sie sich bei evpass anmelden, können Sie auch an den Ladestationen anderer Unternehmen laden, auch im Ausland.

Kostenloses Aufladen ist in Einkaufszentren und einigen Unterkünften möglich. Eine Übersichtskarte der Ladestationen in der Schweiz finden Sie auch auf Electromaps.com.

Autovermietung und Reisen mit dem Mietauto

Sie möchten in der Schweiz ein Auto mieten und das Land auf eigene Faust erkunden? Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • einen gültigen Führerschein,
  • sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Kreditkarteninhaber müssen in der Regel keine Kaution hinterlegen. Der Preis hängt von der Art des Fahrzeugs, der Dauer der Anmietung und anderen Faktoren ab.

Wenn Sie mit einem geliehenen Auto (von einer Firma, einem Leasingunternehmen oder einem Freund) in die Schweiz fahren, sollten Sie eine Nutzungsbescheinigung mitnehmen. Andernfalls könnte die Polizei Sie verdächtigen, das Auto gestohlen zu haben.

In Bern und anderen Großstädten sollten Sie Carsharing ausprobieren – eine gute Möglichkeit, um schnell und günstig ans Ziel zu kommen.

Transport von Skiern und Snowboards

Sie fahren zum Wintersport in die Schweiz? Wir empfehlen Ihnen, Ihre Skier oder Ihr Snowboard und andere Ausrüstungsgegenstände zu sichern, damit die Ausrüstung im Falle eines Zusammenstoßes die Besatzung nicht gefährdet. Berichten zufolge wird dies von den Polizeibeamten bei Durchsuchungen jedoch nicht kontrolliert.

Reisen mit Tieren

Das Tier muss einen Heimtierausweis mit einem Nachweis über eine Tollwutimpfung haben. Die Impfungen müssen mindestens 21 Tage vor der Ankunft im Land erfolgen. Auch das Haustier muss geimpft sein. Achten Sie darauf, Ihren Begleiter zu sichern – damit weder er noch andere Besatzungsmitglieder zu Schaden kommen.

Camping und Schlafen im Auto

Das Schlafen im Auto und das Zelten außerhalb von Campingplätzen und Stellplätzen ist verboten. Wenn Sie wild campen wollen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Sie können jedoch versuchen, mit dem Eigentümer eines Privatgrundstücks zu vereinbaren, ob Sie ein Zelt aufstellen oder im Auto schlafen dürfen.

Mit dem Wohnwagen in die Schweiz

Wenn Sie in die Berge fahren wollen, sollten Sie Ihre Reise sorgfältig planen. Einige Abschnitte sind mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil nicht sicher zu befahren. Wie bereits erwähnt, ist wildes Campen nicht erlaubt, Sie dürfen also nur auf Campingplätzen und Stellplätzen zelten. Natürlich benötigen Sie einen ordnungsgemäßen Wohnwagenführerschein.

Suchen Sie einen Campingplatz? Versuchen Sie es bei swisscamps oder booking.com. Das Netz der Campingplätze und Stellplätze in der Schweiz ist dicht und gut ausgestattet mit allem, was Sie brauchen. Eine Reservierung im Voraus ist in der Regel nicht erforderlich, aber eine sichere Sache.

Radfahren in der Schweiz

Haben Sie Lust, anspruchsvolle Bergstrecken zu bewältigen? Oder wollen Sie einfach nur im Schutz der Natur entspannen? In der Schweiz gibt es Platz für beides.

  • Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, auf der Hauptstraße fahren.
  • Ein Schutzhelm ist nicht vorgeschrieben, sondern nur empfohlen. Wenn Sie jedoch ein größeres E-Bike fahren, ist es besser, einen Helm zu tragen, denn in diesem Fall ist er bereits obligatorisch.
  • In einigen Kantonen ist das Fahren mit dem Mountainbike nur in schwierigerem Gelände möglich. Andernfalls kann man mit einer Geldstrafe rechnen (wenn plötzlich ein Polizist auf dem Berg auftaucht). Andererseits bezweifeln wir, dass jemand mit etwas anderem in die Berge fahren würde.
  • E-Bikes müssen eine Klingel haben, sonst kann man mit 20 CHF gebüsst werden. Normale Fahrräder sind davon nicht betroffen.

Wichtige Kontakte

Wichtige Telefonnummern

  • 112 – Einheitliches Rettungswesen
  • 117 – Polizei
  • 118 – Feuerwehr
  • 140 – Autoreparatur – Pannenhilfe (24 Stunden)
  • 144 – Ambulanzdienst
  • 163 – Befahrbarkeit der Straßen
  • 187 – Lawinengefahr

Deutsche Botschaft in der Schweiz

  • Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Postfach, 3000 Bern 16, Schweiz.
  • tel.: 41 79 357 93 73, Fax: 49 30 18 17 67198
  • internet: https://bern.diplo.de/

Import von Autos

Interessieren Sie sich für den Import von Autos aus der Schweiz? Einheimische Gebrauchtwagen bieten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie können sich auf Autos mit höchster Ausstattung freuen, die in der Garage stehen und in perfektem Zustand auf der Straße fahren. Doch nicht immer lohnt sich der Import aus diesem Land. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente benötige ich, wenn ich mit dem Auto in die Schweiz reise?

Führerschein, Bescheinigung über die Verkehrstauglichkeit, Grüne Karte, Personalausweis.

Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in der Schweiz?

Für Autos gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: 50 km/h innerorts, 80 km/h außerorts, 100 km/h auf der Schnellstraße und 120 km/h auf Autobahnen.

Wie hoch sind die Bußgelder in der Schweiz?

Die Bußgelder in der Schweiz sind hoch, und die Polizeibeamten verlangen die Zahlung an Ort und Stelle. Die Tarife sind wie folgt: Falschparken: 80 bis 120 CHF, Geschwindigkeitsübertretungen: in der Gemeinde 40 bis 250 CHF (250 CHF gibt es bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 bis 15 km/h), außerhalb der Gemeinde 40 CHF bis 240 CHF, auf der Autobahn 20 CHF bis 260 CHF, Überfahren einer roten Ampel: 250 CHF.

Quellen

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